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   BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83   

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https://dejure.org/1983,3177
BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83 (https://dejure.org/1983,3177)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1983 - 5 StR 673/83 (https://dejure.org/1983,3177)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1983 - 5 StR 673/83 (https://dejure.org/1983,3177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 210
  • StV 1984, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.03.1943 - 1 D 392/42

    1. Es ist grundsätzlich unzulässig, einen Beweisantrag auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83
    Auf diesem Wege kann der Zeugenbeweis die Feststellung innerer Tatsachen ermöglichen (RGSt 76, 364, 365).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 8 B 18.12

    Urkunde; öffentliche Urkunde; Beweis; Gegenbeweis; Urteil; mitwirkende Richter

    Die Schlüsse aus den Wahrnehmungen des Zeugen hat das Gericht zu ziehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 1983 - 5 StR 673/83 - StV 1984, 61, vom 20. April 1993 - 1 StR 886/92 - NStZ 1993, 447 = juris Rn. 12 und vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - BGHSt 39, 251 = juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - 2a Ss OWi 151/02

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge ; Haftung bei Verstoß gegen

    Dies setzt voraus, dass die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen; ferner muss angegeben werden, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (BGH NStZ 1984, 210; BGHR, StPO, § 244 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08

    BGH bestätigt Urteil wegen Mordes am Stuttgarter Flughafen

    Grund hierfür ist aber der Umstand, dass ein solcher Zeuge möglicherweise äußere Umstände bekunden kann, die Schlussfolgerungen auf innere Tatsachen zulassen (vgl. BGH StV 1984, 61).
  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes

    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere

    Ein Zeuge ist nicht schon dann völlig ungeeignet, wenn er zum Beweis innerer Tatsachen benannt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 673/83).
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